Das Wesentliche in Kürze
Leistungserbringende und Leistungsbeziehende des Bundes haben die Möglichkeit, E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Gemäss E-Government-Strategie Schweiz des Bundesrates schreibt der Bund dieses Format zwischen Verwaltungseinheiten oder ab einem Vertragswert von 5000 Franken1 verpflichtend vor. In allen anderen Fällen sind der Versand und Empfang von Papierrechnungen weiterhin erlaubt.