Das Wesentliche in Kürze
In der Schweiz dürfen Heilmittel nicht ohne Zulassung vertrieben werden. Diese wird vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic erteilt. Das Institut kontrolliert die in der Schweiz vertriebenen Heilmittel auf ihre Sicherheit. Swissmedic stützt sich auf ein Vigilance-System für Arzneimittel und Impfstoffe namens «Pharmacovigilance». Bei diesem System werden Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Vorkommnisse, die die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten gefährden können, zusammengetragen und anschliessend geprüft, um allenfalls Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.