Das Wesentliche in Kürze
Muss die Wirkungsanalyse in den Bundesämtern forciert werden? Diese Frage steht derzeit im Zentrum der Debatte über das wirkungsorientierte Handeln. Die Wirkungsanalyse dient der Rechenschaftsablage über die Tätigkeit der Bundesämter und gibt Aufschluss darüber, wie sich die von ihnen getroffenen Massnahmen auswirken. Sie liefert zudem Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit der Programme und Empfehlungen im Hinblick auf deren Verbesserung. Das Instrumentarium der Wirkungsanalyse umfasst aber nicht nur Evaluationen. Die Evaluation ist bloss eine Ergänzung zu Controlling, Monitoring, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Benchmarking und Qualitätssicherung, von all diesen Verfahren jedoch das umfassendste. Auf Stufe Bund sind weder Standards, noch ein einheitliches Vorgehen definiert. Die Niederlande zum Beispiel haben sich für ein Prozedere entschieden, bei welchem das Finanzministerium Standards und Analysekriterien vorgibt, an die sich auch alle übrigen Ministerien halten müssen.