Das Wesentliche in Kürze
Bis 2020 sieht das CO2-Gesetz eine Reduktion der im Inland emittierten Treibhausgase um mindestens 20 % gegenüber dem Stand 1990 vor. Die vom Bundesrat ergriffene Massnahme der CO2-Emissionsvorschriften ist Teil der Anstrengung, Treibhausgasemissionen zu verringern. 2020 machte der Strassenverkehr rund 40 % der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus. Die Massnahme setzt Anreize für Fahrzeugimporteure, damit diese emissionsschwächere Fahrzeuge anbieten. Dazu werden individuell berechnete Emissionszielvorgaben für die importierten Fahrzeuge auferlegt. Bei einer Überschreitung dieses Wertes wird eine Sanktion fällig. Die gezahlten Sanktionssummen sind seit 2018 stark gestiegen. Sie beliefen sich 2021 auf 28 Millionen Franken. Die Vollzugsaufwände sind seit 2012 konstant. Sie beliefen sich 2020 auf rund 1 % der Sanktionseinnahmen.