Das Wesentliche in Kürze
Zur Erreichung seiner Ziele im Bereich der Energie- und Klimapolitik hat der Bund Massnahmen ergriffen, um die Stromproduktion mittels Photovoltaik (PV) wesentlich zu erhöhen. Die PV soll bis 2050 die Kernkraft als wichtigste Säule der Schweizer Stromproduktion nebst der Wasserkraft ersetzen. Die Produktionsziele für Solarstrom wurden mehrfach angehoben, während die Massnahmen wiederholt angepasst wurden. Seit 2014 löste die als Investitionsbeitrag ausgestaltete Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (EIV) die seit 2009 ausbezahlte kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) als wichtigste Subvention für Solarstrom schrittweise ab. Bis Ende 2022 wurden im Rahmen der EIV insgesamt 1,5 Milliarden Franken Fördergelder aus dem Netzzuschlagsfonds für 130 000 PV-Anlagen mit einer Jahresproduktion von 2,6 Terawattstunden gewährt. Darüber hinaus beeinflussen Regelungen des Bundes zusätzliche finanzielle Anreize und die rechtlichen Möglichkeiten für den Zubau von Solarstromanlagen. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen zum Eigenverbrauch des produzierten Solarstroms, zur Rücklieferung an die Stromnetzbetreiber und zur Raumplanung. PV-Pflichten bei Neubauten, Informationsmassnahmen und steuerliche Regelungen von Bund und Kantonen sowie ergänzende Subventionen einzelner Kantone und Gemeinden wirken sich ebenfalls auf den Zubau von Solarstromanlagen aus.