Das Wesentliche in Kürze
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) gingen die Nationalstrassen 2008 in den Besitz des Bundes über. Damit übernahm dieser auch die Verantwortung für deren Betrieb. Die ursprünglich 24 kantonalen Stellen wurden in 11 Gebietseinheiten (GE) zusammengefasst, welche heute den betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalt sicherstellen. Sie werden vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) dazu mit einer Leistungsvereinbarung beauftragt.