Am 22. September 2024 gelangten zwei Vorlagen zur Abstimmung. Kampagnenführende, die mehr als 50’000 Franken aufwendeten, mussten ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Schlusszahlen jeweils 75 Tage nach der eidgenössischen Volksabstimmung im elektronischen Melderegister.
Die definitiv gemeldeten Einnahmen der Abstimmungsvorlagen betragen insgesamt 11,89 Mio. Franken. Sie liegen damit 7 % über den 30 Tage vor Abstimmungstermin publizierten Budgetwerten.
Die EFK hat von den insgesamt 13 gemeldeten Kampagnen 6 geprüft. Die Kontrollen decken wertmässig
84 % der gesamten Einnahmen aller Kampagnen ab. Die Liste der kontrollierten Akteurinnen und Akteure
wurde aktualisiert. Die EFK ist nicht befugt, Aussagen über das Ergebnis der Kontrollen zu tätigen.
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.