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Transparenz bei der Politikfinanzierung – Schlussrechnungen der Eidgenössischen Wahlen 2023 liegen vor

19 / 01 / 2024

Medienmitteilung - Transparenz Politikfinanzierung

Die Politikfinanzierung untersteht auf Bundesebene neuen Transparenzvorschriften. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat nun die definitiv gemeldeten Einnahmen der Wahlen 2023 und eine Liste der im Zuge der Wahlkampagne kontrollierten Akteurinnen und Akteure publiziert. Auch die budgetierten Einnahmen der Abstimmungskampagnen vom 3. März 2024 liegen vor.

Schlussrechnungen Nationalratswahlen

Bei den Nationalratswahlen waren die budgetierten Werte per 7. September 2023 einzureichen. Für die Schlussrechnungen weist das Melderegister per 18. Januar 2024 277 Schlussrechnungen über 54,6 Millionen Franken aus. Im Vergleich zu den eingereichten Budgetzahlen zeigt sich folgende Abweichung: Vor den Nationalratswahlen wurden 1,4 % weniger Einnahmen deklariert. Die Stimmbevölkerung konnte sich somit vor dem Urnengang bei den eingereichten Budgetannahmen auf verlässliche Angaben stützen. Die grösste Einzelkampagne ist im Umfang von 4,6 Millionen Franken jene der SVP Schweiz, mit 12,9 Millionen Franken legt die FDP insgesamt die höchste Summe der offenlegungspflichtigen Einnahmen offen.

Ständeratskampagnen: Einnahmen bis 417 000 Franken pro Kampagne ausgewiesen

Für den Ständerat sind ausschliesslich Schlussrechnungen über 50 000 Franken bei erfolgreichen Kampagnen offenlegungspflichtig. Die gemeldeten Beträge reichen bis zu maximal 417 000 Franken. Kampagnen in bevölkerungsreichen Kantonen und solche mit umkämpften Ständeratssitzen weisen die höchsten Beträge aus.

Die Liste der kontrollierten Akteure ist publiziert

Die EFK hat die Liste der materiell geprüften Akteurinnen und Akteure publiziert (vgl. Anhang). Sie hat stichprobenweise 24 Kampagnen mit einem Einnahmenvolumen von 17,1 Millionen Franken vertieft kontrolliert. Dies entspricht 28,2 % des Gesamtbetrages der eingereichten Schlussrechnungen für die Nationalrats- und Ständeratswahlen 2023. Die Kontrollen zeigten eine hohe Bereitschaft der Kontrollierten zur Zusammenarbeit und zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Über das Ergebnis ist die EFK nicht befugt Auskunft zu geben. Einzig wenn ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt, bringt die EFK bei den entsprechenden Meldungen im öffentlichen Register einen kommentarlosen Hinweis auf dieses Urteil an.

Budgetierte Einnahmen für die Volksabstimmung vom 3. März 2024

Für die zwei eidgenössischen Volksabstimmungen vom 3. März 2024 sind erstmals Kampagnen über 50 000 Franken zu Abstimmungsvorlagen offenlegungspflichtig. Dank dieser Neuerung können sich die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld des Urnenganges über die Einnahmen und namentlichen Spenden über 15 000 Franken der beiden Volksinitiativen auf der Website der EFK informieren. Bei der Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» stehen den Befürworterinnen und Befürwortern gemäss ihrer Selbstdeklaration geschätzte 1,54 Millionen Franken, den Gegnerinnen und Gegnern der Vorlage 3,56 Millionen Franken zur Verfügung. Bei der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» rechnen die Unterstützenden mit 0,9 Millionen Franken Einnahmen, während der Gegnerschaft geschätzte 0,1 Millionen Franken zufliesst. Die EFK hat die gemeldeten Budgetannahmen formell geprüft – materielle Prüfungen werden stichprobenweise aufgrund der Schlussrechnung erfolgen.