Abstimmungen und Wahlen
Kampagnenführende für eidgenössische Abstimmungen oder Wahlen müssen ihre Finanzierung offenlegen, wenn sie mehr als 50 000 Franken aufwenden. Kampagnen für den Ständerat müssen nur offengelegt werden, wenn die Wahl erfolgreich war.
Überblick der Offenlegungspflicht
Bereits publizierte Meldungen
Die EFK publiziert Meldungen laufend mit einer Frist von 15 Tagen.
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Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Fragen rund um die Registrierung, die Meldung sowie um Kontrollen und Veröffentlichungen der EFK. Ein detailliertes Q&A gibt weiterführende Informationen.