Der Aufsichtsbereich der EFK
Der Aufsichtsbereich der EFK ist gross, er erstreckt sich von der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, über die Subventionsempfänger bis hin zu Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes.
Die EFK auch auf der internationalen Bühne aktiv und nimmt verschiedene Mandate für Kontrollstellen bei internationalen Organisationen wahr. So findet ein reger Austausch von good practices mit anderen vergleichbaren Institutionen statt.
Die Bandbreite des Aufsichtsbereichs ist gross, sie erstreckt sich auf:
- die zentrale und die dezentrale Bundesverwaltung
- die Parlamentsdienste
- die Empfängerinnen und Empfänger von Subventionen (z. B. Strassenbau, Landwirtschaft)
- die Trägerinnen und Träger von vom Bund übertragenen öffentlichen Aufgaben (z. B. Schweizerischer Nationalfonds)
- Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
- die Bundesgerichte, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), soweit sie der Ausübung der Oberaufsicht durch die Bundesversammlung dient.
Davon ausgenommen sind die Schweizerische Nationalbank und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft gemäss Art. 19 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) sowie Art. 36 Abs. 6 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Das Gleiche gilt auch, mit Ausnahme ihres Bereichs Militärversicherung, für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA).
Die EFK nimmt auch verschiedene Mandate für Kontrollstellen bei internationalen Organisationen wahr, etwa bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation oder beim Weltpostverein. Im Zusammenhang mit ihrem Engagement für UN-Organisationen ist die EFK, nebst elf anderen Rechnungshöfen, Mitglied des Panels der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. In diesem Rahmen bringt sie ihre Erfahrungen ein und tauscht sich regelmässig mit Aufsichtsbehörden anderer Länder aus. Ausserdem ist die EFK Mitglied der Internationalen Organisation der Obersten Staatlichen Rechnungskontrollbehörden INTOSAI.
Kontrollaufgaben werden auch von anderen Stellen im Bund wahrgenommen. Das FKG sieht deshalb vor, dass die EFK ihre Arbeit mit der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle koordiniert. Eine Zusammenarbeit findet ebenso mit den Stellen für interne Revision der Bundesverwaltung und den kantonalen Finanzkontrollen statt.
Damit werden Synergien gestärkt und Doppelspurigkeiten und Kontrolllücken vermieden.