Die Strategie der EFK

Die Strategie zeigt auf, wie die EFK als oberstes Finanzaufsichtsorgan ihren gesetzlichen Auftrag wahrnimmt. Die Strategie geht dabei auf verschiedene Dimensionen ein. Die sieben strategischen Stossrichtungen konkretisieren strategische Schwerpunkte für den Zeitraum 2022–2026.

Strategie ab 2016 (aktualisiert 2022)

A. GESETZLICHER AUFTRAG

  1. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes.
  2. Sie unterstützt die Bundesversammlung und den Bundesrat bei der Ausübung ihrer Aufsicht.
  3. Der Bundesrat und die Bundesversammlung werden von der EFK gleichbehandelt.
  4. Nachdem die EFK die Finanzdelegation informiert hat, unterstützt sie auch andere Kommissionen.
  5. Die Finanzaufsicht wird nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit ausgeübt.
  6. Die EFK legt regelmässig die Trends bei der Finanzaufsicht hinsichtlich der Prüfungsfelder und der Prüfmethoden fest und berücksichtigt diese bei der Vorbereitung der Jahresplanung.
  7. Das Portfolio der EFK ist gesetzlich geregelt.
  8. Die EFK übt die Aufsicht ausnahmslos in der ganzen Bandbreite ihres Portfolios aus.
  9. Die EFK unterhält ein Portfolio von Ordnungsmässigkeitsprüfungen und festigt als akkreditiertes RAB-Mitglied nachhaltig ihre Glaubwürdigkeit als Revisionsstelle.  
  10. Die EFK ist selbständig und unabhängig.
  11. Die EFK und ihre Mitarbeitenden unterlassen jegliches Verhalten, das die Unabhängigkeit der EFK beeinträchtigen könnte. Sie und ihr Personal halten sich an die gesetzlichen Vorgaben, wenden die von den beruflichen Standards auferlegten ethischen Kodes an und richten sich nach dem Verhaltenskodex der Bundesverwaltung.
  12. Um den Risiken einer Instrumentalisierung entgegenzuwirken, akzeptiert die EFK grundsätzlich nur Aufträge, die ihr vom Bundesrat, von einer Aufsichtskommission oder -delegation erteilt werden. Die EFK nimmt von den Anliegen der Departements- oder Amtsvorsteherinnen und -vorsteher Kenntnis, fasst sie jedoch nicht als Aufträge auf.
  13. Bestehen über einen Vorschlag des EFD oder eines anderen Departements Meinungsverschiedenheiten, gibt die EFK nach Artikel 26 der OV-EFD (SR 172.215.1) im Rahmen des Mitberichtsverfahrens eine Stellungnahme zuhanden des Bundesrates ab.
  14. Die EFK erfüllt keine Vollzugsaufgaben innerhalb ihres Aufsichtsbereiches.
  15. Die EFK veröffentlicht ihre Berichte.
  16. Die EFK verfolgt eine extensive Publikationspolitik nach den internationalen Normen der INTOSAI. Sie veröffentlicht unaufgefordert jeden Bericht, dem sie ein öffentliches Interesse zuschreibt. Die EFK behandelt alle Medien gleich.

B. DIMENSION PARTNER

  1. SAI/EUROSAI und INTOSAI: Das internationale Engagement der EFK konzentriert sich auf die Durchführung paralleler Prüfungen und bilateraler Missionen, die in direktem Zusammenhang mit ihrem gesetzlichen Auftrag stehen.
  2. KFIKO: Die EFK fördert gemeinsame Prüfungen mit ihren Partnern von der KFIKO, soweit es ihre Unabhängigkeit zulässt.
  3. Stellen für interne Revision (IR): Die EFK sorgt dafür, dass die nach Artikel 11 FKG anerkannten Stellen für interne Revision wirksam und professionell arbeiten.
  4. Parlamentarische Verwaltungskontrolle und Parlamentssekretariate: Die EFK arbeitet uneingeschränkt mit der PVK und den Parlamentssekretariaten zusammen.
  5. Netz von Sachverständigen: Die EFK unterhält regelmässige Kontakte zu Sachverständigen und Meinungsführern, um die wichtigsten allgemeinen Trends in der Finanzaufsicht zu erkennen.

C. DIMENSION GEPRÜFTE

  1. Die EFK schaltet sich so früh wie möglich ein, um Probleme und mögliche Verbesserungen rechtzeitig zu erkennen.
  2. Alle Geprüften werden gleichbehandelt. Ihre Anliegen bezüglich Finanzaufsicht werden aufgenommen, beurteilt und wenn möglich berücksichtigt.

D. DIMENSION PERSONAL

  1. Die kontinuierliche Personalentwicklung ist der wichtigste Erfolgsfaktor der EFK. Die Kernkompetenzen müssen EFK-intern stets vorhanden sein. Fachspezifische Kompetenzen können extern beschafft werden. Die individuellen Kompetenzen werden geschätzt.
  2. Die EFK setzt sich für die Gesundheit seines Personals ein.
  3. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter setzt sich dafür ein, dass die EFK ihre Ziele erreicht.
  4. Feedbackkultur: Die EFK ist ein lernfähiges Unternehmen, das ohne Angst über seine Fehler spricht und die Lehren daraus zieht.
  5. Die EFK stellt ihrem Personal wirksame Arbeitsinstrumente zur Verfügung.

E. DIMENSION PROZESSE

  1. Die EFK ist flexibel und in der Lage, rasch auf neue Bedürfnisse zu reagieren.
  2. Sie bevorzugt einfache Lösungen und bekämpft übertriebenen Formalismus.
  3. Prüfprozesse: Die EFK richtet sich nach den PS-, ISA- und ISSAI-Standards.
  4. Die EFK schützt Whistleblower!
  5. Führungs- und Supportprozesse: Die EFK hält sich an Bundesstandards.

F. DIMENSION FINANZEN

  1. Die EFK verhält sich vorbildlich.
  2. Die EFK ist bedacht, Empfehlungen abzugeben, deren Wirtschaftlichkeit unbestritten ist.
  3. Der messbare Nutzen der EFK übersteigt bei Weitem ihre Kosten.

UNSERE FÜNF WERTE

  1. Führung
  2. Zusammenarbeit
  3. Mehrwert für die Geprüften
  4. Professionalität
  5. Innovation

UNSERE SIEBEN STRATEGISCHEN STOSSRICHTUNGEN FÜR DIE JAHRE 2022–2026

  1. Verhaltens- und Denkmuster durchbrechen, vereinfachen
  2. Professionelles, vorbildliches und transparentes Verhalten
  3. Proaktiv Prüfthemen aufgreifen
  4. Stufengerechte Entscheidungen
  5. Fokus auf Prüfungen vor Ort
  6. Fordern und fördern, nicht überfordern
  7. Sachlicher, offener Umgang mit Fehlern