Whistleblowing

Rechtswidrige Handlungen und andere Unregelmässigkeiten können in jeder Organisation vorkommen, sei dies in Form von Korruption, Indiskretionen, Betrug oder anderem Fehlverhalten. Sog. Whistleblower, also Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, leisten sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für die Gesellschaft einen wichtigen Beitrag, wenn sie frühzeitig Hinweise auf mutmassliches Fehlverhalten geben. Wird es aufgedeckt, so stärkt dies langfristig das Vertrauen.

Haben Sie einen Verdacht auf Unregelmässigkeiten, Korruption, Indiskretionen oder andere rechtswidrige Handlungen? Meldungen von Angestellten des Bundes und von Privaten zu schädigendem Verhalten in der Bundesverwaltung, in bundesnahen Organisationen oder bei Subventionsempfängern nimmt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gerne entgegen.

Meldungen können über unterschiedliche Kanäle erstattet werden. Hierfür steht eine eigens geschaffene, gesicherte externe Plattform (www.whistleblowing.admin.ch) zur Verfügung. Dort können Whistleblower Informationen anonym und geschützt mitteilen und Beilagen hochladen. Die Meldungen können nicht zurückverfolgt werden.

Wussten Sie dass…

Seit 2011 sind Bundesangestellte verpflichtet, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, anzuzeigen. Die Pflicht besteht gegenüber ihren Vorgesetzten, der EFK oder den Strafverfolgungsbehörden. Ein begründeter Verdacht genügt, Beweise sind nicht zwingend erforderlich.

Die Angestellten des Bundes können auch andere Unregelmässigkeiten melden, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit feststellen oder von denen sie erfahren. Auch solche Informationen können der EFK beispielsweise bei ihrer Prüftätigkeit nützlich sein und dazu beitragen Verbesserungspotenzial auszuschöpfen.

Jedes Jahr erhält die EFK zahlreiche Verdachtsmeldungen von Whistleblowerinnen und Whistleblowern:

Bei der EFK eingegangene Meldungen von Whistleblowern (2014–2023)


Das Gesetz schützt Bundesangestellte, die im guten Glauben eine Meldung erstatten, vor Benachteiligungen in ihrer beruflichen Stellung.

Eine erfreuliche Entwicklung: Zwischen 2018 und 2022 hat sich die Zahl der Whistleblowing-Meldestellen in der öffentlichen Verwaltung schweizweit fast verdoppelt, siehe hierzu die von der EFK in Auftrag gegebene Studie der Fachhochschule Graubünden.

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat eine Broschüre zum Thema «Korruptionsprävention und Whistleblowing» veröffentlicht. EFK-Vizedirektor Eric-Serge Jeannet hat auch einen Artikel und einen Beitrag im Schweizer Monat publiziert.

Herkunft der Meldungen 2023 (ohne COVID-19-Meldungen)

PersonengruppeAnteil
Angestellte34 %
Externe66 %
Anonym (sämtliche Gruppen)71,2 %

Bei der EFK eingegangene Meldungen (2011–2023)

JahrAnzahl
2023350 (+22 COVID-19-Meldungen)
2022232 (+47 COVID-19-Meldungen)
2021174 (+228 COVID-19-Meldungen)
2020171 (+313 COVID-19-Meldungen)
2019187
2018164
2017122
201678
201564
201482
201370